BEKANNTMACHUNG - Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach – Schönbrunn 1. Änderung der Gesamtfortschreibung - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Bau
Die Verbandsversammlung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach – Schönbrunn hat in ihrer Sitzung am 01.07.2022 den Entwurf der 1. Änderung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes, nach einer Abwägung über die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, zum Beschluss erhoben.
Der Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Nachgang nochmals inhaltlich fortgeschrieben. Des Weiteren wurde das Planwerk durch einen Beschluss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft unter der Ziffer 2.1.1 gewerbliche Baufläche „Vorderer Brand“ ergänzt, um die von der Gemeinde Schönbrunn angestrebte Umwandlung einer Tennisanlage in eine „gewerbliche Baufläche“ zu ermöglichen.
Die 1. Änderung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach–Schönbrunn umfasst Flächen der Stadt Eberbach mit den Gemarkungen Eberbach, Rockenau, Friedrichsdorf und Brombach, sowie der Gemeinde Schönbrunn mit den Ortsteilen Schönbrunn, Haag und Schwanheim.
Ziel und Zweck der 1. Änderung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach – Schönbrunn ist primär eine redaktionelle Überarbeitung des Planwerkes bzw. die Darstellung einzelner bedarfsgerechter Gebietserweiterungen, welche Bestandteile bereits abgeschlossener bzw. sich in der Aufstellung befindender Bebauungspläne sind.
Den Entwurfsunterlagen beigefügt werden die nach Einschätzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Als umweltbezogene Information liegt, als ein gesonderter Teil der Begründung, ein Umweltbericht vor. Er beinhaltet zu den einzelnen Darstellungen Aussagen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Schutzgüter „Boden“, „Wasser“, „Klima/Luft“, „Landschaftsbild“ und „Mensch“, auch unter den Gesichtspunkten Erholung, Wohnumfeld und Lärm. Dargestellt wird jeweils eine Einschätzung der schutzgutbezogenen Konfliktpotenziale.
Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2013 -4 CN 3.12- sind bei der gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB durchzuführenden Beteiligung der Öffentlichkeit die bisher vorliegenden umweltbezogenen Informationen zu veröffentlichen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Art der | Urheber | Thematischer Bezug |
Träger öffentlicher Belange | Rhein-Neckar-Kreis Kreisforstamt | Hinweis auf ggf. bestehende Waldflächen
Themenblock: Boden
|
Rhein-Neckar-Kreis Gesundheitsamt
| Hinweise zu Maßnahmen des Lärmschutzes Hinweise zum Altlastenkataster
Themenblöcke: Mensch, Boden
| |
Rhein-Neckar-Kreis Wasserrechtsamt
Grundwasserschutz/ Wasserversorgung
Kommunalabwasser/ Gewässeraufsicht
Altlasten/Bodenschutz |
Hinweise zum Umgang mit der Wasserversorgung und dem Grundwasserschutz
Hinweise zum Umgang mit Abwasser- und Niederschlagswasser
Hinweise zum Umgang mit Boden und Altlasten
Themenblöcke: Mensch, Tier, Wasser und Boden
| |
Rhein-Neckar-Kreis Amt für Landwirtschaft und Naturschutz -Untere Naturschutz-behörde-
| Hinweise zum Landschaftsschutzgebiet, Biotop und Grünflächen
Themenblöcke: Boden
|
Der Entwurf der 1. Änderung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach – Schönbrunn
wird in der Zeit vom 02.11.2026 bis 23.11.2026
(je einschließlich) auf der Website
der Stadt Eberbach unter
https://www.eberbach.de/wirtschaft-und-bau/bauen-planen-wohnen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren
der Gemeinde Schönbrunn unter
veröffentlicht.
Die Unterlagen stehen dort zur Ansicht und zum Download bereit. Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf den Internetseiten der Stadt Eberbach sowie der Gemeinde Schönbrunn eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach – Schönbrunn Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB zu den Änderungen und Ergänzungen der Planung, unter der E-Mail-Anschrift elektronisch übermittelt werden. Sie können auch in Schriftform übersandt (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Eberbach – Schönbrunn, Sitz: Rathaus 69412 Eberbach, Leopoldplatz 1) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Um die Angabe der Anschrift wird gebeten.
Zusätzlich kann die 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes an folgenden Orten zu den üblichen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden:
Stadtverwaltung Eberbach Rathaus, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach
Die Öffnungszeiten sind:
Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Schönbrunn Rathaus, Herdestraße 2, 69436 Schönbrunn
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 13:30 – 17:30 Uhr
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 5 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
BESCHLUSS
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
69412 Eberbach, 21.10.2026
Peter Reichert
Bürgermeister











