BEKANNTMACHUNG - Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach – Schönbrunn 1. Änderung der Gesamtfortschreibung - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Bau

Die Verbandsversammlung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach – Schönbrunn hat in ihrer Sitzung am 01.07.2022 den Entwurf der 1. Änderung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes, nach einer Abwägung über die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, zum Beschluss erhoben.

 

Der Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde im Nachgang nochmals inhaltlich fortgeschrieben. Des Weiteren wurde das Planwerk durch einen Beschluss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft unter der Ziffer 2.1.1 gewerbliche Baufläche „Vorderer Brand“ ergänzt, um die von der Gemeinde Schönbrunn angestrebte Umwandlung einer Tennisanlage in eine „gewerbliche Baufläche“ zu ermöglichen.

 

Die 1. Änderung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach–Schönbrunn umfasst Flächen der Stadt Eberbach mit den Gemarkungen Eberbach, Rockenau, Friedrichsdorf und Brombach, sowie der Gemeinde Schönbrunn mit den Ortsteilen Schönbrunn, Haag und Schwanheim.

 

Ziel und Zweck der 1. Änderung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach – Schönbrunn ist primär eine redaktionelle Überarbeitung des Planwerkes bzw. die Darstellung einzelner bedarfsgerechter Gebietserweiterungen, welche Bestandteile bereits abgeschlossener bzw. sich in der Aufstellung befindender Bebauungspläne sind.

 

Den Entwurfsunterlagen beigefügt werden die nach Einschätzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

 

Als umweltbezogene Information liegt, als ein gesonderter Teil der Begründung, ein Umweltbericht vor. Er beinhaltet zu den einzelnen Darstellungen Aussagen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Schutzgüter „Boden“, „Wasser“, „Klima/Luft“, „Landschaftsbild“ und „Mensch“, auch unter den Gesichtspunkten Erholung, Wohnumfeld und Lärm. Dargestellt wird jeweils eine Einschätzung der schutzgutbezogenen Konfliktpotenziale.

 

Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2013 -4 CN 3.12- sind bei der gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB durchzuführenden Beteiligung der Öffentlichkeit die bisher vorliegenden umweltbezogenen Informationen zu veröffentlichen.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Art der 
vorhandenen 
Information

Urheber

Thematischer Bezug

Träger 

öffentlicher 

Belange

Rhein-Neckar-Kreis

Kreisforstamt

Hinweis auf ggf. bestehende Waldflächen 

 

Themenblock:

Boden

 

Rhein-Neckar-Kreis

Gesundheitsamt

 

Hinweise zu Maßnahmen des Lärmschutzes

Hinweise zum Altlastenkataster

 

Themenblöcke:

Mensch, Boden

 

Rhein-Neckar-Kreis

Wasserrechtsamt

 

Grundwasserschutz/ 

Wasserversorgung

 

Kommunalabwasser/ 

Gewässeraufsicht

 

Altlasten/Bodenschutz

 

 

 

Hinweise zum Umgang mit der Wasserversorgung und dem Grundwasserschutz

 

Hinweise zum Umgang mit Abwasser- und 

Niederschlagswasser

 

Hinweise zum Umgang mit Boden und Altlasten

 

Themenblöcke:

Mensch, Tier, Wasser und Boden

 

Rhein-Neckar-Kreis

Amt für Landwirtschaft und Naturschutz

-Untere Naturschutz-behörde-

 

Hinweise zum Landschaftsschutzgebiet, Biotop und Grünflächen

 

Themenblöcke:

Boden

 

 

Der Entwurf der 1. Änderung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach – Schönbrunn 

 

wird in der Zeit vom 02.11.2026 bis 23.11.2026

 

(je einschließlich) auf der Website 

 

der Stadt Eberbach unter

https://www.eberbach.de/wirtschaft-und-bau/bauen-planen-wohnen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren

 

der Gemeinde Schönbrunn unter 

www.gemeinde-schoenbrunn.de

 

veröffentlicht.

 

Die Unterlagen stehen dort zur Ansicht und zum Download bereit. Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf den Internetseiten der Stadt Eberbach sowie der Gemeinde Schönbrunn eingestellt. 

 

Während der Auslegungsfrist können der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach – Schönbrunn Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB zu den Änderungen und Ergänzungen der Planung, unter der E-Mail-Anschrift elektronisch übermittelt werden. Sie können auch in Schriftform übersandt (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Eberbach – Schönbrunn, Sitz: Rathaus 69412 Eberbach, Leopoldplatz 1) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Um die Angabe der Anschrift wird gebeten.

 

Zusätzlich kann die 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes an folgenden Orten zu den üblichen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden:

 

Stadtverwaltung Eberbach Rathaus, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach 

Die Öffnungszeiten sind: 

Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 

Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr 

 

Gemeindeverwaltung Schönbrunn Rathaus, Herdestraße 2, 69436 Schönbrunn
Die Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr 

Mittwoch zusätzlich: 13:30 – 17:30 Uhr

 

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 5 BauGB).

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

                           

                                BESCHLUSS

 

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

 

69412 Eberbach, 21.10.2026 

 

 

Peter Reichert

Bürgermeister