Bauleitplanung der Gemeinde Schönbrunn Bebauungsplan „Vorderer Brand“ Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorderer Brand“ gemäß § 3 Abs.
Der Öffentlichkeit wird gemäß des § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele, Zwecke und die Inhalte des Bebauungsplanes / der Örtlichen Bauvorschriften zu informieren und eine Stellungnahme hierzu abzugeben. An dieser Stelle wird der Hinweis gegeben, dass auch Kinder und Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit gelten.
Neben den Entwürfen der zeichnerischen und Schriftlichen Festsetzungen sowie der Örtlichen Bauvorschriften, liegen den Unterlagen eine Begrünung sowie der Bericht einer durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie ein Umweltbericht und Grünordnungsplan, einschließlich einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die umweltbezogenen Stellungnahmen bei.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes / der Örtlichen Bauvorschriften liegen in dem
Zeitraum vom 10.08.2026 bis 14.09.2026
im Rathaus der Gemeinde 69436 Schönbrunn, Herdestraße 2, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 13:30 – 17:30 Uhr) öffentlich aus.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes auch auf der Homepage der Gemeinde Schönbrunn unter https://www.gemeinde-schoenbrunn.de zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Im Verlauf der Auslegungsfrist können der Gemeinde Schönbrunn gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Anregungen unter der E-Mail-Anschrift () übermittelt werden.
Bei Bedarf können diese der Gemeinde auch in Schriftform übersandt oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hier geht es zu den Unterlagen:
Anlage 2 Textliche Festsetzungen und Begründung
Anlage 3 Umweltbericht mit Eingriffs- Ausgleichbilanzierung
Anlage 4 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 5 Umweltbezogene Stellungnahmen
Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes/der Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können. und dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
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Veröffentlichung
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Mo, 20. Juli 2026
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