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Bauleitplanung der Gemeinde Schönbrunn Bebauungsplan „Solarpark Büschel“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Solarpark Büschel“

 

 

Der Öffentlichkeit wird gemäß des § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele, Zwecke und die Inhalte des Bebauungsplanes / der örtlichen Bauvorschriften frühzeitig zu informieren und eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

 

Neben den Vorentwürfen der zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen sowie der örtlichen Bauvorschriften liegen den Unterlagen die Begründung, der vorläufige Umweltbericht, grünordnerische Beitrag und Fachbeitrag Artenschutz und die Potenzialanalyse für die Alternativenprüfung bei.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der regulären öffentlichen Auslegung findet statt von

 

Zeitraum vom 20.07.2026 bis 21.08.2026

 

im Rathaus der Gemeinde Schönbrunn, Herdestraße 2, 69436 Schönbrunn, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 13:30- 17:30 Uhr) öffentlich aus.

 

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes auch auf der Homepage der Gemeinde Schönbrunn unter https://www.gemeinde-schoenbrunn.de zur Einsichtnahme bereitgestellt.

 

Im Verlauf der Veröffentlichungsfrist können der Gemeinde Schönbrunn gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Anregungen unter der E-Mail-Anschrift () übermittelt werden.

Bei Bedarf können diese der Gemeinde auch in Schriftform übersandt oder zur Niederschrift vorgebracht werden. 

 

Hier geht es zu den Unterlagen: 

 

Anlage 1a Begründung 

Anlage 1b Umweltbericht 

Anlage 2a Bebauungsplan – Zeichnerischer Teil 

Anlage 2b Bebauungsplan – Textlicher Teil 

Anlage 3a GOB Bericht 

Anlage 3b GOB Lageplan 

Anlage 4 Fachbeitrag Artenschutz 

Anlage 5 Potentialanalyse

 

Datenschutz

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

 

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