REGIONALPLANUNG NACHHALTIGKEIT ENERGIEWENDE Fortschreibung Teilregionalplan Windenergie
Die Nutzung von Windenergie spielt eine tragende Rolle für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Das Thema wird bereits in einem gesonderten Teilregionalplan zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vertieft behandelt. Dieser soll nun fortgeschrieben werden.
Anhörung und Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Personen des Privatrechts gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 6 Abs. 3, 4 und § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz.
Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2023 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar beschlossen.
Der Teilregionalplan umfasst den Textteil mit den Plansätzen, Begründungen und Anhängen, die Raumnutzungskarte sowie den Umweltbericht mit Anhängen.
Die förmliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt vom 05. März bis 29. April 2024 beim Verband Region Rhein-Neckar sowie den 15 Stadt- und Landkreisen. Außerdem werden die Planunterlagen ins Internet eingestellt (siehe Downloadlinks unten).
Zusätzlich werden die Planunterlagen über eine Online-Beteiligungsplattform bereitgestellt.
Anregungen zum Planentwurf können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis Montag, den 13. Mai 2024 beim Verband Region Rhein-Neckar wie folgt vorgebracht werden:
schriftlich an: Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim oder
elektronisch an: oder
über die Online-Beteiligungsplattform unter: https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn-windenergie bietet der Verband innerhalb des Auslegungszeitraumes zusätzlich die Möglichkeit, Stellungnahmen auch unmittelbar interaktiv zu verfassen und in wenigen Schritten digital an den VRRN zu übermitteln.
Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Datenschutzhinweis: Die im Verfahren zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Staatsvertrag Rhein-Neckar unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg erhoben und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu und zu den Rechten nach Art. 15 ff DSGVO finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Verbandes Region Rhein-Neckar unter www.m-r-n.com/regionalplanaenderung-datenschutz.
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