Bauleitplanung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Teilfortschreibu
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet durch die Veröffentlichung der Planunterlagen statt. Der Vorentwurf der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans wird in der Zeit
vom 17.08.2026 bis 18.09.2026
(je einschließlich)
auf der Website der Stadt Eberbach unter
https://www.eberbach.de/wirtschaft-und-bau/bauen-planen-wohnen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren
der Gemeinde Schönbrunn unter
veröffentlicht.
Die Unterlagen stehen dort zur Ansicht und zum Download bereit. Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf den Internetseiten der Stadt Eberbach sowie der Gemeinde Schönbrunn eingestellt. Während der Veröffentlichungsfrist können Anregungen elektronisch (per E-Mail an: ), schriftlich oder mündlich, zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Zusätzlich kann der Vorentwurf der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans vom 17.08.2026 bis 18.09.2026 an folgenden Orten zu den üblichen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden:
Stadtverwaltung Eberbach Rathaus, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach
Die Öffnungszeiten sind:
Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Schönbrunn Rathaus, Herdestraße 2, 69436 Schönbrunn
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 13:30 – 17:30 Uhr
Hier geht es zu den Unterlagen:
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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