Grundschule "Bildungswerkstatt" Schönbrunn

Tel. 06272 - 2430
Tel. 0176 - 720 249 56 (Hortbetreuung von 12.10 Uhr bis max. 17 Uhr) und Randzeitbetreuung (12.10 Uhr bis 14 Uhr)  

 

Die Verlässliche Grundschule bietet eine Betreuung unmittelbar nach dem vormittäglichen Unterricht an, die von der Gemeinde organisiert wird. Hier werden die Kinder bis 13 Uhr betreut. Kontakt zur Verlässlichen Grundschule:

 

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat der Bundesgesetzgeber einen stufenweisen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter geschaffen. Dieser gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Kinder der ersten Klassen und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Der Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich eine Betreuung an fünf Werktagen mit einem zeitlichen Umfang von acht Stunden einschließlich Unterricht sowie ein Betreuungsangebot während der Schulferien, wobei landesrechtlich zulässige Schließzeiten unberührt bleiben.

 

Die Gemeinde Schönbrunn verfügt bereits über funktionierende Betreuungsstrukturen und hat diese zum 01.09.2026 bedarfsgerecht an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst.

 

Ab dem Schuljahr 2026/2027 bietet die Gemeinde Schönbrunn eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schönbrunn an. Nachfolgend können Sie sich das Informationsblatt, die Benutzungsordnung sowie das Anmeldformular herunterladen (Stand August 2026): 

 

1. Informationsblatt zur Ferienbetreuung

2. Benutzungsordnung

3. Anmeldung zur Ferienbetreuung 

 

Im Oktober 2005 wurde die Grundschule Schönbrunn offiziell ausgezeichnet als "Bildungswerkstatt Baden-Württemberg". Hier geht es zur Internetseite der "Bildungswerkstatt" Schönbrunn: www.gs-schoenbrunn.de

 

Grundschule Schönbrunn im Winter

Grundschule Schönbrunn