Kindertagespflege
Kindertagespflege bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson (umgangssprachlich auch Tageseltern, Tagesmutter, Tagesvater genannt). Sie wird nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII von einer geeigneten Tagespflegeperson im eigenen Haushalt, im Haushalt der Personensorgeberechtigten (i. d. R. der Eltern) oder in angemieteten Räumen geleistet.
Die Kindertagespflege wird nach § 23 Sozialgesetzbuch VIII gefördert.
Folgende Angebote sind in der Gemeinde verfügbar.
Kindertagespflege "Blumenkinder"
Christina Pensel
Tel.: 0176 54 929 878
E-Mail:
Angebot:
Frau Pensel ist zertifizierte Kindertagesmutter mit 10-jähriger Berufserfahrung und bietet folgende Leistungen an:
1. Montag - Freitag, Zeiten nach Vereinbarung
2. Maximal 4 Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren
3. Individuelle Förderung
4. Naturverbunden & musikalisch
6. Täglich frisch gekochtes kleinkindgerechtes Mittagessen