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Kindertagespflege

Kindertagespflege bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson (umgangssprachlich auch Tageseltern, Tagesmutter, Tagesvater genannt). Sie wird nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII von einer geeigneten Tagespflegeperson im eigenen Haushalt, im Haushalt der Personensorgeberechtigten (i. d. R. der Eltern) oder in angemieteten Räumen geleistet.

 

Die Kindertagespflege wird nach § 23 Sozialgesetzbuch VIII gefördert.

 

Folgende Angebote sind in der Gemeinde verfügbar.

 

 

Kindertagespflege "Blumenkinder"

Christina Pensel

 

Tel.: 0176 54 929 878

E-Mail:

 

Angebot:

 

Frau Pensel ist zertifizierte Kindertagesmutter mit 10-jähriger Berufserfahrung und bietet folgende Leistungen an:

 

1. Montag - Freitag, Zeiten nach Vereinbarung

2. Maximal 4 Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren

3. Individuelle Förderung

4. Naturverbunden & musikalisch

6. Täglich frisch gekochtes kleinkindgerechtes Mittagessen

 

Flyer Kindertagespflege "Blumenkinder"

mail

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