Förderung von Balkon PV-Anlagen

Förderung von Balkon PV-Anlagen im Gemeinderat beschlossen – Antrag auf Förderung ab 01.07.2023 möglich

Mit Balkon PV-Anlagen können auch Menschen, die sich keine große Photovoltaikanlage auf das Dach bauen können, eigenen Strom produzieren und damit Teil der Energiewende sein.

Mit einer solchen Anlage tut man jedoch nicht nur etwas für die Umwelt, sondern senkt seinen eigenen Verbrauch und spart dadurch je nach Lage und Ausrichtung um 100 EUR bis 200 EUR im Jahr.

Zwar sind bereits seit einigen Jahren diese Balkon-PV-Anlagen im Handel erhältlich, die bisherigen bürokratischen Hürden waren bis vor kurzem jedoch noch relativ hoch um solche Balkonkraftwerke in Betrieb zu nehmen.

Künftig kann die Einspeisung über einen handelsüblichen Schuko-Stecker ins eigene Stromnetz erfolgen. Geräte, die an das Stromnetz des Haushalts angeschlossen sind, etwa Waschmaschine, Computer und alle Geräte, die auf Standby-Modus stehen, nutzen nun vorrangig den eingespeisten Solarstrom.

Die Gemeinde Schönbrunn möchte die eigenen Bürger beim Kauf einer solchen PV-Anlage unterstützen, und fördert eine Anlage pro Wohn- bzw. Nutzungseinheit bis maximal 600 Watt mit 50 EUR.

Jährlich stehen hierfür insgesamt 3.000 EUR zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Pächter und Erbbauberechtigte von Grundstücken oder Wohnungen in Schönbrunn. Die Anträge können hier runter geladen und ab 01.07.20023 bei der Verwaltung eingereicht werden.

 

 

Förderrichtlinie der Gemeinde

 

Zuschussantrag Balkon PV-Anlage

 

Praxisleitfaden „Steckerfertige PV­-Anlagen"


 
Bei der Installation sind die Hinweise im Praxisleitfaden „Steckerfertige PV­ Anlagen" zu beachten.
 
Anträge werden bearbeitet durch die:

Gemeinde Schönbrunn

Herdestraße 2

69436 Schönbrunn

Tel.: 06272/9300-40

 

Ihre Gemeindeverwaltung