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Bürgerentscheid am 20. März 2022

Allgemeine Informationen zum Bürgerentscheid

Ein Bürgerentscheid kann entweder von den Bürgerinnen und Bürgern über ein Bürgerbegehren verlangt werden oder der Gemeinderat beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder, dass zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.

Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, können von den Bürgerinnen und Bürgern selbst in einem Bürgerentscheid entschieden werden. Hierunter fallen zum Beispiel die Errichtung oder Schließung öffentlicher Einrichtungen wie Schwimmbäder, Kindergärten oder Schulen. Auch hier gilt: Von einem Bürgerentscheid ausgenommen sind beispielsweise Themen, für die kraft Gesetz die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zuständig ist. Weitere Ausnahmen regelt § 21 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.

 

1. Allgemeines

Neben verschiedenen Arten der Einwohnerbeteiligung i.w.S. schafft § 21 GemO die Möglichkeit, den Bürgern Sachfragen zur unmittelbaren Entscheidung zu übertragen (sog. Bürgerentscheid). Die Bürgerschaft entscheidet sodann anstelle des Gemeinderats. Der Bürgerentscheid bildet somit ein Element der unmittelbaren Demokratie auf kommunaler Ebene.

2. Voraussetzungen

Voraussetzung für die Durchführung eines Bürgerentscheids ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats. Hierfür ist eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 der Stimmen aller Mitglieder erforderlich.

Inhaltlich darf sich ein Bürgerentscheid nur auf solche Angelegenheiten beziehen, die einerseits zum Wirkungskreis der Gemeinde gehören und andererseits in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats (§ 24 Abs. 1 GemO) fallen (oder eines Ausschusses). Darüber hinaus enthält § 21 Abs. 2 GemO einen Negativkatalog von Angelegenheiten, die einem Bürgerentscheid nicht zugänglich sind. So können nicht den Bürgern zu Entscheidung übertragen werden

  •  Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetz dem Bürgermeister obliegen,
  •  Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung,
  • die Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten,
  • die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die  Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses der Gemeinde und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe,
  • Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften mit Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses sowie
  • Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren

3. Verfahren

Bevor ein Bürgerentscheid durchgeführt werden kann, sind die Bürger über die Auffassungen der Gemeindeorgane zum Entscheidungsgegenstand zu unterrichten. Hierdurch soll es den zur Entscheidung berufenen Bürgern ermöglicht werden, sich ein möglichst umfassendes Bild über die entscheidungsrelevanten Umstände zu machen. Eine bestimmte Form für diese Information der Bürgerschaft ist gesetzlich nicht vorgesehen.

4. Ergebnis des Bürgerentscheids

Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20% der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet (§ 21 Abs. 7 S. 2 GemO). Wurde die erforderliche Mehrheit von 20% der Stimmberechtigten nicht erreicht, d.h. stimmten weder mindestens 20% der Wahlberechtigten für noch gegen die zur Entscheidung gestellte Frage, muss der Gemeinderat die Angelegenheit entscheiden.

5. Rechtswirkung des Bürgerentscheids

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats (§ 21 Abs. 8 GemO). Der im Bürgerentscheid zum Ausdruck kommende Wille ist folglich von der Verwaltung umzusetzen. Ferner entfaltet der Bürgerentscheid eine Sperrwirkung dergestalt, dass die von den Bürgern gefällte Entscheidung innerhalb von drei Jahren nur durch Bürgerentscheid abgeändert werden kann. Mit anderen Worten: dem Gemeinderat ist es binnen drei Jahren verwehrt, den Bürgerentscheid durch einen anders lautenden Gemeinderatsbeschluss zu konterkarieren.

 


 

Ergebnis des Bürgerentscheids vom 20. März 2022

Die am 20. März zur Abstimmung stehende Frage lautete: „Sind Sie dafür, dass der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vom 23.07.2021 zum Bebauungsplan „Im Viertel III“ aufgehoben wird?“. 79,0 % der Abstimmungsberechtigten stimmten gegen die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses. Damit befürwortet eine deutliche Mehrheit den Bau des Neubaugebiets. Das Zustimmungsquorum von 20 % wurde erreicht und damit liegt ein gültiger Entscheid vor. 

 

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

 

Stimmberechtigte: 2.393

Abgegebene Stimmen: 1.097  (= 46,0 %)

Ja-Stimmen: 229 (= 21,0 %)

Nein-Stimmen: 868 (= 79,0 %)

Zustimmungsquorum von 20 %: 479

 

Ergebnis Bürgerentscheid

 


 

Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid am 20. März 2022

Hier finden Sie die Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid am 20. März 2022 mit den Stellungnahmen der Verwaltung, des Gemeinderates und der Bürgerinitiative.

 

Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid am 20. März 2022

 

 


 

Präsentation zum geplanten Neubaugebiet "Im Viertel III"

Mit der nachfolgenden Präsentation möchte die Verwaltung die an uns herangetragenen Fragen der Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative und der Bürgerinnen und Bürger, auf Basis der bis jetzt vorliegenden Ergebnisse der Voruntersuchungen beantworten sowie die an uns herangetragenen Wünsche der Vertrauenspersonen der BI und unsere Vorschläge bzw. Alternativen hierzu vorstellen.

 

Präsentation zum geplanten Neubaugebiet "Im Viertel III"

 

 

 


 

Digitale Informationsveranstaltung am 23.02.2022 zum Bürgerentscheid "Im Viertel III" am 20.03.2022

Bürgerentscheid zum Neubaugebiet „Im Viertel III“ am 20.03.2022

 

Am Mittwoch, den 23.02.2022 fand eine digitale Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid am 20. März 2022 statt. Im Nachgang zur Infoveranstaltung können Sie sich hier die Präsentation der Verwaltung und der Bürgerinitiative noch einmal herunterladen: Präsentation vom 23.02.2022.

 

Ebenso können Sie sich die Veranstaltung unter: https://www.youtube.com/watch?v=dB8FxlhShYw noch einmal anschauen. Hier finden Sie auch die Antworten auf die bei der Verwaltung im Vorfeld eingegangenen Fragen.

 

 

 

Eingegangene Fragen zur Info-Veranstaltung am 23.02.2022

Hier können Sie die bei der Verwaltung im Vorfeld der Info-Veranstaltung am 23.02.2022 eingegangenen Fragen nachlesen: Fragen


 

Bürgerentscheid

Pressemitteilung der Gemeinde vom 20.01.2022

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

am Sonntag, den 20. März 2022, findet der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Gemeinde Schönbrunn statt. Wenn Sie für die Schaffung neuer Bauflächen sind, stimmen Sie beim Bürgerentscheid mit NEIN.

 

Ich stimme gegen die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.07.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplans "Im Viertel III". Das bedeutet:

 

Das Baugebiet "Im Viertel III" wird entwickelt.

 

Schönbrunn benötigt dringend verfügbare Bauflächen für die Eigenentwicklung. Zahlreiche Nachfragen hier ansässiger und vor allem junger Familien und Lebensgemeinschaften, die ihre Zukunft in unserer Gemeinde sehen oder wieder hier wohnen möchten, haben den Gemeinderat zum Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet "Im Viertel III" bewogen.

 

Darum: Realisierung des Neubaugebietes "Im Viertel III" im Ortsteil Haag.

 

Obwohl eine Vielzahl der nach der Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses aufgeworfenen und in den Raum gestellten Fragen erst im Zuge des Verfahrens gemeinsam mit allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, mit der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange abschließend behandelt werden kann, widerlegt bereits die Voruntersuchung verschiedene nicht belegte Behauptungen.

 

  1. Die Entwässerung des Baugebiets ist gesichert und durch bauliche Erweiterungen an der bestehenden Kanalisation wird eine Überlastung dieser ausgeschlossen!

  2. Eine Grünfläche südlich des Steinbruchweges, im unmittelbaren Anschluss an die bestehenden Biotope und den landwirtschaftlichen Naturraum ist die ökologisch sinnvollste Auswahl für eine öffentliche Grünfläche!

 

Die Errichtung eines 8 m breiten öffentlichen Grünstreifens zwischen vorhandener und geplanter Wohnbebauung zu Lasten einer Habitatsvernetzung am nördlichen Ortsrand ist aus Sicht des Natur-, Arten- und Bodenschutzes keinesfalls sinnvoll und widerspricht zudem dem Gebot des sparsamen und schonenden Umgangs mit der Ressource "Boden".

 

Die angedachte Pflanz- und Grünfläche südlich des Steinbruchwegs mit den bestehenden und erhaltenswürdigen Biotopelementen als großzügig geschnittener Übergang zum landwirtschaftlichen Naturraum bedeutet eine enorme ökologische Aufwertung dieses Bereiches. Den Belangen des Natur-, Boden- und Atrenschutzes kann an dieser Stelle effektiv Rechnung getragen werden. Zudem kann der alte, für die Biodiversität wichtige sowie als Lebensraum geschätzte hochstämmige Birnenbaum nachhaltig gesichert werden.

 

Für persönliche Gespräche stehen Ihnen Bürgermeister Frey, Ihre Gemeinderäte und die Verwaltung gerne zur Verfügung.


 

Stellungnahme des Schönbrunner Gemeinderats zum Bürgerentscheid "Im Viertel III" am 20. März 2022

Am 23. Juli 2021 hat der Schönbrunner Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Viertel III“ im Ortsteil Haag einstimmig gefasst. Ein von vielen bauwilligen Mitbürgern seit langem erhoffter und überfälliger Beschluss.

 

Denn die Gemeinde Schönbrunn kann seit langem noch nicht einmal ortsansässigen jungen Bürgern Bauland zur Verfügung stellen. Die örtlichen Verdichtungsmöglichkeiten reichen nicht aus und die innerörtlichen privaten Flächen stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung. Konsequenz: Unsere einheimische Jugend zieht in die Nachbargemeinden, die ihre Neubaugebiete den Neubürgern mit Vergnügen zur Verfügung stellen. Denn jeder Einwohner steht für das Überleben des ländlichen Raums. Die Tatsache, dass das Bauen in Städten schon jetzt für viele nahezu unbezahlbar ist, kann an dieser Stelle ganz dahingestellt bleiben.

 

In Schönbrunn herrscht aktuell Stillstand, weil wegen der Bürgerinitiative kraft Gesetzes eine PLANUNGSSPERRE herrscht.

Erst nach dem Bürgerentscheid am 20. März 2022 werden wir wissen, ob in die konkrete Planung mit der - auch gesetzlich vorgeschriebenen - Bürgerbeteiligung eingestiegen werden kann.

 

Die von drei Neubürgern in Haag vertretene Bürgerinitiative hat sich die Verhinderung unseres Neubaugebiets auf die Fahnen geschrieben.

„Fehlende Transparenz“, „Artenschutz“ und „Entwässerungsprobleme“ dienen als Vorwand für die Forderung nach Sichtschutz und einem - entwässerungstechnisch sinnlosen – extrem breiten Grünstreifen als Trennung zwischen Alt und Neu. Nirgendwo in der Nachbarschaft gibt es so etwas. 

 

Tatsächlich konnte sich jeder Bauherr der bisher errichteten Häuser und jeder Interessent an einer Wohnung im vorhandenen Bestand spätestens seit 2011 darüber informieren, dass das jetzt vorgesehene Neubaugebiet als solches seit „ewigen Zeiten“ im Flächennutzungsplan als Baugebiet vorgesehen ist. Und schon damals wurde der Flächennutzungsplan mit der vorgesehenen Bürgerbeteiligung in Form der sogar gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegung erstellt. Schon damals war es ein Kampf, für Schönbrunn überhaupt Flächen zur Bebauung im Rahmen der Regionalplanung genehmigt zu bekommen. Und schon damals wurden die Vorgaben der demographischen Entwicklung und des Klimaschutzes berücksichtigt. 

 

Konkret stellen also wenige Neubürger die langfristigen Überlegungen und Planungen zu unserer Dorfentwicklung in Frage, ohne die komplexen Überlegungen des Gemeinderats überhaupt zu kennen. Durch die Vielfalt im Gemeinderat fließen immer gesellschaftliche Veränderungen in die Überlegungen ein, so dass die Planung nicht auf vor langer Zeit bestehende Bedürfnisse, sondern auf den aktuellen Bedarf zugeschnitten ist.  Einstimmig ist der gesamte Gemeinderat davon überzeugt, dass wir dieses Neubaugebiet in Haag für die Entwicklung der gesamten Gemeinde Schönbrunn dringend benötigen. Entschlossen agieren wir dagegen, dass die Einwohnerzahl sinkt und in deren Folge die Infrastruktur verschlechtert werden würde. Neben einem fehlendem Dorfladen und aus Altersgründen einschlafendem Vereinsleben müssten langfristig Kindergärten und Schule geschlossen werden, wenn wir nicht dafür sorgen, dass junge Familien hier ihre Heimat finden.  

 

Mit einer Entscheidung gegen die Erstellung eines Bebauungsplans würde also eine demokratisch beschlossene, langjährige und ausgewogene Planung, die eine strukturierte Öffentlichkeitsbeteiligung beinhaltet, über den Haufen geworfen.

 

Wo bitte kann dem Gemeinderat „fehlende Transparenz“ vorgeworfen werden, wenn jeder vorgesehene Beschluss des Gemeinderats vorab mit Tagesordnung in Amtsblatt und Tageszeitung – und seit einigen Jahren digital mit kompletten Beratungsunterlagen auf der Webseite www.gemeinde-schoenbrunn.de – rechtzeitig jedem interessierten Bürger zur Verfügung gestellt wird?

 

Wo bitte kann vorliegend dem Gemeinderat „fehlende Transparenz“ vorgeworfen werden, wenn jeder gefasste Gemeinderatsbeschluss im Rahmen der Bauleitplanung ebenso veröffentlicht wird?

Bedeutet „Bürgerbeteiligung“ an einem Bebauungsplan die Planung durch alle Bürger, oder genügt es, den Bürgern zunächst einen Entwurf vorzustellen, zu dem alle Bedenken, Wünsche und Anregungen aufgenommen werden können? Ein solcher Entwurf kann wegen der durch die Bürgerinitiative gesetzlich vorgeschriebenen Planungssperre gerade nicht geplant und demzufolge auch nicht zur Bürgerbeteiligung offengelegt werden.

 

Die Schönbrunner Gemeinderäte bitten die Schönbrunner Bürgerinnen und Bürger, am 20. März mit dem eindeutigen Votum „Nein“ für die weitere Planung des Bebauungsplans „Im Viertel III“ zu stimmen. Dies wäre ein deutliches Signal für die Zukunft unserer Gemeinde.

Beachten Sie bitte: Im Bürgerentscheid ist ein klares NEIN die richtige Antwort.

Jeder Gemeinderat steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Gemeinderat Schönbrunn

 

Flyer des Gemeinderats zum Bürgerentscheid

 

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