Kontakt
Gemeinde Schönbrunn
Herdestraße 2
69436 Schönbrunn
Tel.: 06272 / 9300-0
Fax: 06272 / 9300-70
E-Mail:
info@gemeinde-schoenbrunn.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
13.30 - 17.30 Uhr
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
über aktuelle Entwicklungen möchten wir Sie wie folgt informieren.
7. Änderungsverordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVO am 11.02.2021 in Kraft getreten
Die Landesregierung hat gestern Abend die 7. Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung notverkündet. Danach werden die bislang in § 1c CoronaVO geregelten Ausgangsbeschränkungen zum heutigen 11.02.2021 aufgehoben. Damit setzt die Landesregierung die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zur Ausgangsbeschränkung um.
Nunmehr ist an die Stelle der über die CoronaVO allgemein verordneten Ausgangsbeschränkungen ein Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration vom 10.02.2021 getreten. Die Gesundheitsämter sind danach nunmehr gehalten, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr mittels Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Stadt- oder Landkreis überschritten ist, ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.