Kontakt
Gemeinde Schönbrunn
Herdestraße 2
69436 Schönbrunn
Tel.: 06272 / 9300-0
Fax: 06272 / 9300-70
E-Mail:
info@gemeinde-schoenbrunn.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
13.30 - 17.30 Uhr
Jagdgenossenschaftsversammlung am Mittwoch, den 18. Dezember 2019
Die Jagdgenossen, das sind nach § 15 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 25. November 2014 die Eigentümer der auf den Gemarkungen Haag, Moosbrunn, Schönbrunn und Schwanheim liegenden Grundflächen. Diese bilden nach den gesetzlichen Vorgaben des JWMG für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schönbrunn.
Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, wie z.B. das befriedete Besitztum innerhalb der geschlossenen Ortschaften, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Zusammenhängende Flächen mit mindestens 75 ha bilden einen Eigenjagdbezirk. Eigentümer dieser Flächen sind nicht gesetzliches Mitglied der Jagdgenossenschaft.
Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nach § 5 Abs. 4 der Jagdgenossenschaftssatzung nicht öffentlich.
Der Termin für die Jagdgenossenschaftsversammlung wurde vom Jagdvorstand auf
Mittwoch, den 18. Dezember 2019, 19:00 Uhr
festgelegt. Die Versammlung der Jagdgenossen findet im Bürgersaal des Rathauses in Schönbrunn, Herdestraße 2, statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Zulassung von Nicht-Jagdgenossen, soweit erforderlich
3. Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Feststellung der Anzahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
6. Information über angemeldete Interessen zur Vertragsverlängerung mit angestrebten Änderungen zur Abgrenzung
7. Information über die Entwicklung der Wildschäden in den einzelnen Jagdbogen
8. Erhebung einer Umlage zur Finanzierung der nicht gedeckten Wildschäden
9. Grundsätze der künftigen Verwaltung der Jagdgenossenschaft, ggf. Übertragung der Aufgaben der der Jagdgenosschenschaft auf den Gemeinderat
10. Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft
11. Wahlen
a. Vorsitzender
b. Jagdausschuss-Mitglieder
c. Geschäftsführer
d. Schriftführer
e. Rechnungsprüfer
12. Anträge
13. Verschiedenes
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Grundstückseigentümer können sich vertreten lassen. Die Vertretung ist schriftlich nachzuweisen und muss von allen Miteigentümern unterschrieben sein. Nach § 6 Abs. 5 der hiesigen Jagdgenossenschaftssatzung vom 18.11.2010 kann jeder anwesende Jagdgenosse höchstens 10 abwesende Jagdgenossen vertreten. Miteigentümer können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben.
Das Muster einer Bevollmächtigung ist nachstehend abgedruckt.
Für den Gemeinderat als Jagdvorstand
Jan Frey
Bürgermeister