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Aktuelle Meldungen aus Schönbrunn
Meldung vom
13.04.2021
Aktuell 9 Corona-Fälle in der Gemeinde (Stand: 14.04.2021)
Aktuell haben wir 9 Fälle infizierter Personen in der Gemeinde Schönbrunn (Stand 14.04.2021). 71 Personen sind wieder genesen und 3 Personen befinden sich aktuell in häuslicher Quarantäne. Leider haben wir drei Todesfälle mit oder durch Corona zu beklagen.
Meldung vom
12.04.2021
K 4108 Allemühl - Schwanheim am 22.04.2021 voll gesperrt
K 4108 zwischen Schwanheim und Allemühl wegen Baugrunderkundung am 22. April gesperrt Für die Planung einer grundhaften Erneuerung der Kreisstraße (K) 4108 Schönblickstraße in der Ortslage von Allemühl sollen am 22. April ergänzende Baugrunderkundungen im Auftrag des Rhein-Neckar-Kreises durchgeführt werden. Wegen der schmalen Fahrbahn müssen die Probebohrungen unter Vollsperrung der K 4108 zwischen Schwanheim und Allemühl erfolgen, teilt das Straßenbauamt des Rhein-Neckar-Kreises mit. Anlieger können zu- und abfahren, soweit es der Arbeitsablauf zulässt. Der Verkehr wird über die K 4105 – Schönbrunn – L 595 umgeleitet.
Meldung vom
12.04.2021
Blutspendetermin am 19.04.2021 im Bürgersaal

Meldung vom
01.04.2021
Frohe Ostern

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, namens der Gemeinde Schönbrunn, des Gemeinderats, der Gemeindeverwaltung und persönlich wünsche ich allen Einwohnern unserer Gemeinde ein besinnliches Osterfest und erholsame Feiertage. Auch dieses Jahr wird das Fest für uns alle wiederum nicht so werden, wie wir es vor der Pandemie gewohnt waren. Seit einem Jahr hat sich unser Leben durch das Corona-Virus stark verändert und erfordert viele Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Befolgen Sie bitte nach wie vor die gesetzlichen Vorgaben, damit wir die rasant gestiegenen Infektionszahlen in den Griff bekommen. Bitte denken sie auch an Ihre Mitmenschen, insbesondere an Ältere. Schauen sie regelmäßig nach diesen bzw. achten Sie gegenseitig auf sich. Bleiben Sie gesund! Ihr Jan Frey Bürgermeister
Meldung vom
29.03.2021
7. CoronaVO am 29.03.2021 in Kraft getreten
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Land hat eine Neufassung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (7. CoronaVO) notverkündet. Diese ist am Montag (29.03.2021) in Kraft getreten. Im Zuge der Neufassung hat das Land die CoronaVO neu strukturiert: Die §§ 1a – 1i gehen nunmehr in den übrigen §§ der CoronaVO auf, sodass die Verordnung insgesamt übersichtlicher wird. Die wichtigsten Änderungen sind: 1. Bei Mitfahren von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske); Paare gelten auch hier als ein Haushalt (vgl. § 3 Abs. 1 Ziff. 2 CoronaVO). 2. Bei der „Notbremse“ (7-Tages-Inzidenz > 100) gibt es keine (zusätzliche) Kontaktbeschränkung; es bleibt bei der allgemeinen Regelung, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten privat treffen/ansammeln dürfen (vgl. § 20 Abs. 5 CoronaVO bzw. § 9 Abs. 1 CoronaVO). 3. Sofern Regelungen der CoronaVO einen tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltest erfordern, ist ein Antigenschnelltest auf das Coronavirus vorzunehmen, bei dem ein geschulter Dritter die Probe entnimmt und auswertet oder die Probeentnahme durch den Probanden selbst unter Anleitung oder Überwachung und anschließender Ergebnisauswertung eines geschulten Dritten erfolgt (vgl. § 4a CoronaVO). 4. Ermöglichung einer digitalen Datenerfassung zur Kontaktpersonennachverfolgung, etwa über eine App (vgl. § 6 Abs. 4 CoronaVO). 5. Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs und ist daher grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (vgl. § 13a Abs. 1 CoronaVO). 6. Die Mischsortimentsklausel wurde präzisiert: Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 Prozent des Umsatzes beträgt (vgl. § 13a Abs. 3 CoronaVO). Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund. Herzliche Grüße Ihr Jan Frey Bürgermeister
Meldung vom
16.03.2021
Mobiles Impf-Team am 23.03. und 27.04.2021 in Schönbrunn
Mobiles Impf-Team in Schönbrunn - Rathaus geschlossen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, durch persönliche Anschreiben haben wir unsere über 80-jährigen Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, dass die Möglichkeit einer Vor-Ort-Impfung durch ein Mobiles-Impf-Team („MIT“) besteht. Mit der Terminvergabe für die Impfungen kann die Verwaltung nach dem 17.03.2021 beginnen. Wir werden alle Mitbürgerinnen und Mitbürger über ihren Termin persönlich informieren. Bis dahin sollten uns die Antwortbögen, die mit dem Anschreiben zugestellt wurden, vorliegen. Folgende Termine wurden uns für das mobile Impfen mitgeteilt: Erst-Impfung am Dienstag, 23. März 2021, Rathaus Schönbrunn -Bürgersaal- Zweit-Impfung am Dienstag, 27. April 2021, Rathaus Schönbrunn –Bürgersaal- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung unterstützen an beiden Tagen den administrativen Ablauf. Deshalb bleibt das Rathaus an beiden Tagen geschlossen. Wir bitten um Verständnis. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-schoenbrunn.de Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund. Ihr Jan Frey Bürgermeister
Meldung vom
16.03.2021
Amtliches Ergebnis der Landtagswahl für die Gemeinde Schönbrunn

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