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Öffentliche Bekanntmachung - Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Südlicher Ortsrand Moosbrunn“ im Ortsteil Moosbrunn Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und son

Öffentliche Bekanntmachung - Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

„Südlicher Ortsrand Moosbrunn“ im Ortsteil Moosbrunn

 

 

Anlass und Planungsziele

 

Die Gemeinde Schönbrunn nimmt zwei geplante Bauvorhaben zum Anlass eine Einbeziehungssatzung nach § 34 BauGB zu erlassen. Aus diesem Grund sollen am südlichen Ortsrand von Moosbrunn, die im Außenbereich nach § 35 BauGB gelegenen Flst. Nr. 3203 mit einer Teilfläche sowie das Flst.Nr. 3232/2 im Rahmen der Satzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Die Teilfläche des Flst. Nr. 3231 wird ebenfalls in den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung aufgenommen und gewährleistet somit die verkehrstechnische Erschließung.

 

Ziel der Planung ist es am örtlichen Bedarf orientiert in abrundender Form in diesem Fall zwei Wohnbaugrundstücke zu schaffen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil am unmittelbaren Siedlungsrand von Moosbrunn einzubeziehen.

 

 

Download: Öffentliche Bekanntmachung

 

Hier können Sie die die Anlagen downloaden:

 

1. Südlicher Ortsrand Moosbrunn - Anlage 1 - Begründung

2. Südlicher Ortsrand Moosbrunn - Anlage 2 - Einbeziehungssatzung

3. Südlicher Ortsrand Moosbrunn - Anlage 3 - Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung

4. Südlicher Ortsrand Moosbrunn - Anlage 4a - Fachbeitrag Artenschutz Formblätter

5. Südlicher Ortsrand Moosbrunn - Anlage 4b - Fachbeitrag Artenschutz 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schönbrunn
Do, 05. Oktober 2023

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