Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Heidelberger Straße 41“ und Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Im Viertel, Geisinger Höhe und Unteres Tal“ für das Flurstück Nr. 7116, Schönbrunn-Haag
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2023 folgendes beschlossen:
1. Im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Heidelberger Straße 41“ treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Im Viertel, Geisinger Höhe und Unteres Tal“ außer Kraft (Flurstück Nr. 7116, Schönbrunn-Haag).
2. Es ist zunächst festzustellen, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen oder Anregungen im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind.
Die im Zuge der förmlichen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen in Anlage 1, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gemäß dem jeweiligen Beschlussvorschlag ein Beschluss hierüber gefasst.
3. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Heidelberger Straße 41“ bestehend aus der Planzeichnung Bebauungsplan Anlage 2, den Planzeichnungen Vorhabenplan Anlagen 3 und 4, dem Textteil Anlage 5 und die Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Im Viertel, Geisinger Höhe, und Unteres Tal“ für das Flurstück Nr. 7116 mit der dazugehörigen Begründung wird hiermit als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begründung Anlage 6 wird gebilligt.
Die Unterlagen finden Sie hier:
3. Behandlungsvorschläge Abwägung der TÖB
7. Textliche Festsetzungen Satzung
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