Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Im Viertel III“ gemäß §10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) - Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Im Viertel III“ gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) - Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Der Gemeinderat Schönbrunn hat in seiner Sitzung am 23.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Viertel III“ gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a im „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Das Verfahren wurde gemäß § 13 b BauGB i.V.m. §§ 13 im vereinfachten und beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.
In der Sitzung am 23.06.2023 wurde die Satzungsfassung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften beschlossen, sowie die Abwägung der Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger und der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Anlagen zum Bebauungsplan „Im Viertel III":
Weitere Informationen
Veröffentlichung