Antrag auf Härtefallhilfe für Privathaushalte in Baden-Württemberg ab 08.05.2023 möglich
Antrag auf Härtefallhilfe für Privathaushalte in Baden-Württemberg ab 08.05.2023 möglich
Private Haushalte, die mit Öl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, können ab dem 8. Mai 2023 rückwirkend Härtefallhilfen über ein Online-Portal beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal (https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN) beantragt werden, dass in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Baden-Württemberg am 8. Mai 2023.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner (https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/) kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.
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