Bauleitplanung der Gemeinde Schönbrunn - Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Heidelberger Str. 41" und Teilaufhebeung Bebauungsplan "Geisinger Höhe, Im Viertel und Unteres Tal" für das Flurstück Nr. 711
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.01.2023 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Heidelberger Straße 41“ und die Aufhebung des noch rechtskräftigen Bebauungsplanes „Im Viertel, Geisinger Höhe, Unteres Tal“ für den Teilbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, i. V. m. § 13 Abs. 3 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB beschlossen. Die Abgrenzung ist in der Anlage 1 zu finden.
Den Bebauungsplanentwurf, die Schriftlichen Festsetzungen und die Örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung sind in den Anlagen 2 bis 4 zu finden.
Planungsziel ist eine innerörtliche Nachverdichtung durch Schaffung von neuem Wohnraum. Der Straßenzug soll durch eine nachhaltige und zeitlose Gestaltung der Wohngebäude eine Aufwertung erfahren, wobei sich die Bebauung in die Hanglage des Grundstückes einfügt. Gleichzeitig wird durch die innerörtliche Nachverdichtung die „Ressource Boden“ geschont, da keine neuen Flächen erschlossen werden müssen.
Bekanntmachung
Unterlagen zur Offenlage
1. Agrenzung des vorläufigen Geltungsbereiches
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Veröffentlichung