Bauleitplanung der Gemeinde Schönbrunn; Bebauungsplan „Im Viertel III“ Hier: Öffentliche Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und §
Der Gemeinderat Schönbrunn hat in seiner Sitzung am 23.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Viertel III“ gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a im „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Das Verfahren soll gemäß § 13 b BauGB i.V.m. §§ 13 im vereinfachten und beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt werden.
In der Sitzung am 28.02.2023 wurde der Planentwurf angenommen und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Hier finden Sie die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönbrunn über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange:
Unterlagen zur Offenlage Bebauungsplan "Im Viertel III"
1. Planzeichnung mit zeichnerischen Festsetzungen
4. Anlage 1 - Kampfmittelvorerkundung
5. Anlage 2 - Ingenieurgeologisches Gutachten
6. Anlage 3 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitag
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