Bürgerinformationsveranstaltung am Montag, 19.12.2022, um 19.00 Uhr, in der Raingartenhalle in Haag zum geplanten vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Heidelberger Straße 41“ im Ortsteil Haag
Bürgerinformationsveranstaltung am Montag, 19.12.2022, um 19.00 Uhr, in der Raingartenhalle in Haag zum geplanten vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Heidelberger Straße 41“ im Ortsteil Haag
Die Firma Ehrhardt + Hellmann Bauunternehmung GmbFI aus 67065 Ludwigshafen hat das Anwesen Heidelberger Straße 41 – ehemals „Göllner“ erworben. Das Areal soll nun neu überbaut werden. Geplant ist den Gebäudebestand abzubrechen und drei Wohngebäude mit insgesamt fünf Wohneinheiten zu errichten. Planungsziel ist hierbei die innerörtliche Nachverdichtung durch Schaffung von neuem Wohnraum. Der Straßenzug soll durch eine nachhaltige und zeitlose Gestaltung der Wohngebäude eine Aufwertung erfahren und die Bebauung sich in die Hanglage des Grundstückes einfügen.
Für den Geltungsbereich besteht bereits Baurecht nach § 30 BauGB. Der bestehende Bebauungsplan von 1962 soll im Bereich des Flurstücks 7116 der Gemarkung Haag durch einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan ersetzt werden. Der Bebauungsplan kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren entwickelt werden.
Hierzu findet am Montag, 19.12.2022, um 19.00 Uhr, in der Raingartenhalle in Haag eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Zu dieser Bürgerinfo möchten wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich einladen.
Die Firma Ehrhardt + Hellmann Bauunternehmung GmbFI aus 67065 Ludwigshafen und das Planungsbüro MVV Regioplan GmbH werden die geplante Abgrenzung des künftigen Bebauungsplanes sowie die vorgesehene Neunbebauung vorstellen, erörtern und gemeinsam mit der Verwaltung Ihre Fragen beantworten.
Im Anschluss an diese Veranstaltung wird die Präsentation auf die Homepage der Gemeinde Schönbrunn eingestellt und es besteht die Möglichkeit, sofern diese nicht in der Veranstaltung bereits beantwortet wurden, Fragen zu stellen, Anregungen zu geben sowie Wünsche zu äußern. Diese werden im Nachgang geprüft und können in die weiteren Planung mit einfließen. Es handelt sich um eine erste Information. Diese mündet dann in einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan. Mit diesem Beschluss wird das Verfahren förmlich eingeleitet.