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Terminvereinbarung und 3G-Regel für das Rathaus Schönbrunn

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste,

aufgrund der aktuellen Corona-Situation bleibt das Rathaus Schönbrunn für den üblichen Besucherverkehr bis auf Weiteres geschlossen.

Termine können nach telefonischer Absprache unter 06272-9300-11 oder 06272-9300-12 vereinbart werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu folgenden Sprechzeiten für Sie erreichbar:

Montag - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

mittwochs von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Im Rathaus Schönbrunn gilt die 3G-Regel. Zutritt nur für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen (Schnelltest max. 24 Stunden, PCR-Test max. 48 Stunden)

Externe Besucherinnen und Besucher werden gebeten, im Eingangsbereich einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen: Geimpft ist, wer einen Nachweis der vollständigen Schutzimpfung vorweisen kann; dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genese gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung. Genesen ist, wer einen Genesenen-Nachweis vorweisen kann, das heißt, einen positiven PCR Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Getestet ist, wer einen PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig, Selbsttest unter Aufsicht maximal 24 Stunden gültig oder einen PCR-Test (max. 48 Stunden gültig) vorweisen kann.

Die generelle Testpflicht bei Anwendung der 3-G-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder Teil einer klinischen Studie sind, benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie einen Testnachweis.

Bitte vermeiden Sie alle aufschiebbaren Behördengänge.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie bitte gesund.

Ihre Gemeindeverwaltung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schönbrunn
Mo, 03. Januar 2022

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