Jahresrückblick mit Weihnachts- und Neujahrsgrüßen des Bürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
unser letztes Amtsblatt vor dem Weihnachtsfest 2021 erscheint und ein kurzer Rückblick auf das fast abgelaufene Jahr ist geübte Tradition. Ab dem Weihnachtsfest klopft auch das neue Jahr mit kräftiger Faust an unsere Tür und zum Jahreswechsel ist es seit alters her geübtem Brauch inne zu halten, auf die vergangenen zwölf Monate zurückzublicken und parallel einen Ausblick auf das kommende Jahr zu wagen. Verbunden mit diesem Ausblick sind auch persönliche Gedanken und Wünsche, Hoffnungen und Ziele. Im persönlichen Umfeld, innerhalb der Familie werden die meisten von uns über das abgelaufene Jahr Bilanz ziehen und ebenfalls nach vorne schauen. Die Tage über das Weihnachtsfest und „zwischen den Jahren“ mögen uns Gelegenheit zur Besinnung und zur beschaulichen Gemütlichkeit geben.
Das Jahr 2021 -das zweite Jahr unter dem Damoklesschwert der Pandemie- neigt sich dem Ende zu. Bereits beim letzten Jahreswechsel war uns bewusst, dass wir das Virus und die Pandemie nicht aus dem Auge verlieren dürfen. Trotzdem haben wir -wie heute- hoffnungsvoll auf das neue Jahre geschaut, auf die Wirksamkeit der Impfstoffe, auf deren Verfügbarkeit und auf den Impfwillen der Mitmenschen vertraut. In der Jahresmitte des zu Ende gehenden Jahres konnte die Entwicklung in unserem Land durchaus als positive Tendenz gedeutet werden, als Signal, dass den Infektionswellen der „Schrecken“ genommen ist.
Wir alle haben uns über die Lockerungen und die zwar gemächliche, aber stetige Annäherung an unsere liebgewordenen Gewohnheiten gefreut. Es schien, als ob das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Leben wieder zur früheren Blüte erwachen und trotz der Vielzahl ungeimpfter Mitbürgerinnen und Mitbürger das Gesundheitssystem den Anforderungen trotzen könne. Die Inzidenzen der letzten Wochen und Monate haben uns leider etwas Besseren belehrt.
Schmerzhaft mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass uns das Virus erneut im Griff hat und unsere Freiheiten einschränkt. Zwar haben wir in Deutschland keinen Lockdown wie im Jahr 2020, aber die unterschiedlichen Regelungen wie 2-G, 3-G, 2-G+, der Lockdown für Ungeimpfte, die Impfplicht und anderes mehr stimmen sehr nachdenklich. Mit großer Sorge beobachte ich beim Umgang mit der Pandemie auch in unserer Gemeinde überaus differenzierte Haltungen. Ich will noch nicht soweit gehen, von einer gespaltenen Gesellschaft innerhalb unseres übersichtlichen Gemeinwesens zu sprechen. Aber die künftigen Entscheidungen verlangen von Politik und Administration ein „gerüttelt Maß“ an Sensibilität, damit die Solidarität innerhalb der Bevölkerung nicht gefährdet wird.
Bei uns allen hat die Pandemie aber noch einen wichtigen Aspekt in den Fokus gerückt, der in den Jahren der ungetrübten Freiheiten, des Friedens und des wirtschaftlichen Aufschwungs gerade bei den jüngeren Generationen unserer Gesellschaft fast in Vergessenheit geraten war. Wir alle müssen uns den aktuellen Anforderungen stellen und gerade in schwierigen Zeiten müssen wir täglich Solidarität und Gemeinschaftssinn beweisen, um die an uns gestellten Aufgaben im Rahmen der Möglichkeiten möglichst effektiv und zum Wohle der Gemeinde und aller Mitbürgerinnen und Mitbürger zu lösen. In diesem Zusammenhang bedauere ich außerordentlich, dass der Betrieb des auf ehrenamtlichem Fundament aufgebauten Bürgermobils in 2021 nicht wieder aufgenommen werden konnte.
Zusammen mit allen Unterstützern setze ich auch hier auf ein 2022 mit sinkenden Inzidenzen und höheren Impfquoten, damit wir dieses überaus gut angenommene und sinnvolle Angebot zur Ergänzung des ÖPNV wieder aufnehmen können. Das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Individualverkehr wird auch für die Gemeinde Schönbrunn eine der wichtigen Zukunftsaufgaben werden. Aus der Mitte des Gemeinderats hat der Arbeitskreis „Verkehr- und Mobilität“ die Arbeit aufgenommen und wird zusammen mit der Bürgerschaft neue Angebote erarbeiten. Erste Überlegungen zum Angebot eines „eCarsharings“ innerhalb der Gemeinde werden geprüft.
Um unseren Beitrag zu den Impfungen zu leisten, konnten wir in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des RNK im Schönbrunner Bürgersaal insgesamt 3 Impftermine anbieten; zwei davon als organisierte 1.- und 2. Impfungen im Frühjahr und einen 3. allerdings offenen Termin im Herbst dieses Jahres. Gelernt haben wir aus diesem sogenannten „offenen Termin“, dass Angebote mit Voranmeldung wesentlich effektiver und für alle Beteiligten angenehmer ausgestaltet werden können.
Neben den pandemiebedingten Einschränkungen und Zusatzleistungen musste die Gemeinde einerseits den täglichen Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig kurz- und langfristig notwendige Entwicklungen durch gezielt gesteuerte Maßnahmen vorantreiben. Das Integrationsmanagement innerhalb der Verwaltung kann durch den bis April 2023 verlängerten Förderzeitraum weiterhin in gewohnter Qualität und dem bisherigen Umfang durchgeführt werden. Zur Unterstützung des Personals sowie zur nachhaltigen Qualitätssicherung und im Interesse an möglichst effektiven Arbeitsabläufen erarbeiten Gemeinderat und Verwaltung mit Unterstützung eines Dienstleisters aktuell ein qualifiziertes Organisationsgutachten.
Ein ingenieurtechnisches Gutachten wurde auch im Hinblick auf das zukünftige Wohnungsangebot in der kommunalen Immobilie Baumgartenstraße 10 in Auftrag gegeben. Soweit nach Wertung und Sichtung dieses Gutachtens in die grundhafte Sanierung der dortigen 8 Wohneinheiten eingestiegen wird, dürfte dies im kommenden Jahr eine der prägenden Investition der Gemeinde im Bereich des Hochbaus darstellen.
Für ein langjähriges Dauerthema innerhalb der Bevölkerung und eine sicher berechtigte Forderung im Rahmen der Daseinsfürsorge zeichnet sich kurz vor dem Jahresende eine Lösung ab. Während sich ein in der Jahresmitte untersuchter FTTB-Ausbau innerhalb des Gemeindegebiets in Zusammenarbeit mit der BBV zerschlagen hat, konnte mit dem Zweckverband „fibernet.rn“ eine Lösung gefunden werden. Die Vorbereitungen für den flächendeckenden Glasfaserausbau in jedes Gebäude (FTTB) werden im kommenden Jahr durchgeführt und wir sind guter Hoffnung, dass bereits 2023 die ersten Glasfaseranschlüsse innerhalb unserer Gemeinde verlegt werden.
Ein Sorgenkind bleibt weiterhin die Mobilfunkversorgung. Die in Schwanheim auf einem privaten Objekt installierte Antennenanlage wird voraussichtlich im 1. Quartal 2022 von D1 in Betrieb genommen. Der beabsichtigte Aufbau eines Antennenstandorts zur Empfangssicherung in Haag wurde von der DFGM leider aufgegeben. Die Verwaltung hofft auf zeitnahe Anfragen alternativer Mobilfunkbetreiber. Wenn auch im laufenden Jahr für die Empfangslücken in Allemühl leider keine Lösung gefunden werden konnte, strebt die Verwaltung weiterhin eine Aktivierung der nahe des Bolzplatzes stehenden Sendeanlage an.
Um die Ausbildung erzieherisch tätigen Personals zu unterstützen, bietet die Gemeinde in den kommunalen Kindergärten wieder die PIA-Ausbildung an. Auch im kommenden Jahr wollen wir wieder zwei Interessentinnen auf diesem Weg wieder in diesen Beruf führen.
Mit Unterstützung der entsprechenden Förderprogramme des Landes konnten für die Grundschule „Bildungswerkstatt“ Schönbrunn 4 Großbildschirme beschafft werden. Die Bildschirme dienen als Ersatz für die in die Jahre gekommenen Whiteboards. Als Leihgeräte für die Lehrkräfte stehen ab diesem Jahr sechs I-Pads zur Verfügung. Aktiv beteiligt hat sich die Grundschule an dem bereits pressewirksam beschriebenen Projekt „Blühender Naturpark“
Unter Pandemiebedingungen neu gefasst wurde vom Gemeinderat die Hauptsatzung und in der Folge auch die Geschäftsordnung angepasst. Die rechtssichere Durchführung von Sitzungen ohne Präsenz der Mandatsträger wird damit möglich. Geändert wurde auch die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in Anpassung an die Gemeindeordnung. Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit werden künftig erstattet. Neu gefasst wurden auch die Feuerwehrsatzung und die Hundesteuersatzung. Mit der 2. Änderung zur Sanierungssatzung hat der Gemeinderat die Gebietskulisse des Gebiets nochmals geringfügig erweitert. Angepasst wurden auch die Entgelte für die Betreuung der Kinder im Kindergarten und im Hort.
In Folge der Starkregenereignisse im Frühjahr des Jahres, zusammen mit der Schneeschmelze, waren zahlreiche Feldwege, Wegseitengräben und Gewässer in der kommunalen Baulast in Mitleidenschaft gezogen. Wie bereits im Vorjahr waren umfangreiche Schäden an der Altbach im Bereich des Mühlweges zu beheben. Um solchen Schäden vorzubeugen bzw. um die Ursachen rechtzeitig zu erkennen, prüft die Gemeinde aktuell gemeinsam mit der Gemeinde Lobbach die flächendeckende Erstellung eines Starkregen-Risikomanagements. Soweit die Gemeinde diesen Weg weiterverfolgt, wird in 2022 neben der Verwaltung und dem Gemeinderat auch die Bevölkerung gefordert sein.
Die Schäden an den Feld- und Waldwegen sowie den begleitenden Entwässerungseinrichtungen hat überwiegend der örtliche Bauhof ausgebessert. In Zusammenarbeit mit den Städtischen Dienste Eberbach waren bis Stand heute in 2021 insgesamt 30 Wasserrohrbrüche zu beheben. In der Folge haben sich die Wasserverluste und die Aufwendungen für die Pumpenleistung entsprechend reduziert.
Unserem Wasserversorgungsnetz wird auch in 2022 ein breiter Raum gewidmet bleiben. Allein für den Ringschluss von der Ortsmitte in Allemühl bis zum Älmel rechnen wir mit Kosten i.H.v 265 Tsd. €. Ohne die Synergien durch die gleichzeitig erfolgende grundhafte Sanierung der K 4108 in der Baulast des RNK lägen die Kosten dafür noch deutlich höher.
Ab April 2020 waren alle Jagdbogen der Gemeinde auf die Dauer von 9 Jahren neu verpachtet. Auf Wunsch des Vorpächters wurde das Pachtverhältnis für den Schwanheimer Jagdbogen und den Eigenjagdbezirk bereits zum April des Jahres einvernehmlich aufgelöst. Der Jagdbogen wurde auf die Laufzeit von 8 Jahren neu verpachtet, damit danach alle Jagden wieder gemeinsam bewertet werden können.
Regionalplanung, vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung waren ebenfalls Themen, mit denen sich Gemeinderat und Verwaltung befassen mussten. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Viertel III“ wurde vom Gemeinderat beschlossen und von der Verwaltung veröffentlicht. Gemeinsam mit dem Beschluss der Umlegungsanordnung hat der Gemeinderat den Umlegungsausschuss für dieses Baugebiet gebildet. Gegen den Aufstellungsbeschluss hat sich eine Bürgerinitiative gebildet und ein Bürgerbegehren mit dem Ziel der Aufhebung dieses Aufstellungsbeschlusses eingereicht. Ob das Bürgerbegehren letztlich im kommenden Jahr in einen Bürgerentscheid mündet, müssen die weiteren Verhandlungen zeigen.
Die kommunalen bauplanungsrechtlichen Satzungen konnten in 2021 digitalisiert und in das kommunale Geoinformationssystem integriert werden. Der Internetauftritt der Gemeinde ist modifiziert und spätestens im Januar des kommenden Jahres wird die neue Homepage zur Nutzung freigeschaltet. Die bauplanungsrechtlichen Satzungen stehen dann auch dort direkt zur Einsicht bereit. In Verbindung mit der Digitalisierung, der Präsentation und der Kommunikation mit unserer Bürgerschaft wird im kommenden Jahr oder spätestens in 2023 das bisher in Papierform erscheinende Amtsblatt auf den Prüfstand gesetzt werden müssen. Massive Kostensteigerung für die Herstellung (Papier und Druck) und fehlende Werbeeinnahmen bedingen bereits jetzt in etwa eine Verdoppelung des Bezugspreises. Angesichts dieser Entwicklung werden Gemeinderat und Verwaltung zusammen mit der Bürgerschaft prüfen müssen, ob in der Zukunft auf die Herausgabe des Amtsblattes in Papierform verzichtet werden kann.
Auch im Hoch- und Tiefbau sowie bei der Gebäudeunterhaltung ist die Gemeinde nicht untätig geblieben. Zusammen mit dem Land BW wurde die Eberbacher Straße in Schwanheim in Angriff genommen. Während die Fahrbahn in der Baulast des Landes ist, muss die Erneuerung der Gehwege, des Kanal-, des Wasserversorgungsnetzes, der Straßenbeleuchtung sowie der vorbereitenden Infrastruktur für einen späteren Glasfaserausbau allein von der Gemeinde geschultert werden. Der 1. Bauabschnitt vom Ortseingang aus Richtung Eberbach bis zur Herzstraße ist weitgehend abgeschlossen und mit dem 2 Bauabschnitt bis zur Michelbacher Straße wurde begonnen. Auch im kommenden Jahr wird diese Maßnahme der Bevölkerung, dem Gemeinderat und der Verwaltung viel abverlangen. An dieser Stelle darf ich mich bei allen Anwohnern und Betroffenen für das Verständnis für die doch massiven Beeinträchtigungen und die konstruktive Unterstützung der Baumaßnahme sehr herzlich bedanken.
Die Erschließung der Baugrundstücke zwischen Moosbrunner Straße und Blauer Hut ist abgeschlossen. Der Anschluss eines Wohnhauses in Allemühl an die öffentliche Kanalisation konnte noch in diesem Jahr vergeben werden und muss noch im Frühjahr des Jahres 2022 hergestellt werden. Der aus Mitteln des Sanierungsprogramms geförderte Restausbau des Gehweges entlang des Oberen Talwegs im Ortsteil Haag ist abgeschlossen und wartet auf seine Abnahme. In 2022 will die Gemeinde auch den Spielplatz im Ortsteil Haag zu einem „Mehrgenerationenplatz“ aufwerten. Die Umgestaltung des Schönbrunner Spielplatzes ist bereits im Gange und Maßnahmen am Allemühler Spielplatz sind im kommenden Jahr vorgesehen.
Die Planungs- und Ingenieurleistungen zum Ausbau des Ringwegs im westlichen Teil sind vergeben und die Ausführung ist im Jahr 2022 anvisiert. Zeitgleich mit dieser Maßnahme muss die Schulstraße im nördlichen Bereich gegen den Hang gesichert und der talseits vorhandene Gehweg aufgeweitet werden. Beide Maßnahmen erfahren eine Förderung aus dem Sanierungsprogramm. Auf Grund der immer wiederkehrenden Verkehrssicherungsmaßnahmen an der als Naturdenkmal geschützten Linde im Ortsteil Haag musste die Straßenbeleuchtung in der Rathausstraße geändert und erneuert werden.
Abgeschlossen sind auch die Planungsleistungen für den Neubau des Pleutersbach-Durchlasses zwischen Schönbrunner Straße und Dorfplatz Allemühl. Die Zusage für Fördermittel nach dem LGVFG liegt vor. Nach Vorlage der wasserrechtlichen Genehmigung kann die öffentliche Ausschreibung und die Umsetzung in 2022 erfolgen.
Vieles wurde erreicht – vieles liegt aber auch noch vor uns, wie ich vorstehend bereits ausgeführt habe. Leider zeigen sich täglich neue Aufgaben und Anforderungen, die nur im gemeinsamen Miteinander zwischen Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung abgearbeitet und erfolgreich gelöst werden können. Dafür darf ich Sie alle um Ihre wohlwollende Unterstützung und Mitarbeit bitten.
Die Wunschliste ist lang -wesentlich länger als von mir in dem kurzen Ausblick aufgezeigt- und muss nach den an der Daseinsfürsorge orientierten Prioritäten auf das finanzierbare Maß extrahiert werden. Eine möglichst sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung bleibt auch für 2022 das Gebot der Stunde. Gleichwohl müssen wir investieren und dürfen dringende Aufgaben nicht weiter vor uns herschieben. Im vertrauensvollen und engagierten Miteinander zwischen Bürgerschaft, Gemeinderat, Verwaltung und den Vereinen wird es uns auch in dem vor uns liegenden Jahr wieder gelingen, unsere Gemeinde zu entwickeln und voran zu bringen. Gemeinsam werden wir unsere Zukunftsaufgaben zum Wohle unserer Gemeinde zeit- und sachgerecht bewältigen. Im Vertrauen auf Ihre weiterhin offene und engagierte Mitarbeit innerhalb unseres Gemeinwesens ist es mir um die Gemeinde Schönbrunn und deren Entwicklung nicht bange. Ich danke Ihnen für Ihren engagierten Einsatz in 2021 sehr herzlich und bitte Sie im Interesse und zum Wohle unserer Gemeinde auch für die Zukunft um Ihre Unterstützung. Wie in den vergangenen Jahren werden Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung auf die Unterstützung durch das Ehrenamt und auf das ehrenamtliche Engagement der Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen sein. Unterstützen Sie uns bitte auch weiterhin bei unserer Aufgabenerfüllung und bleiben Sie uns gewogen.
Packen wir es nach den Worten des italienischen Philosophen Dante Alighieri gemeinsam an:
Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie an und handelt.
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
auch das abgelaufene Jahr war wieder von der Pandemie sowie den gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen geprägt und dies scheint sich auch in 2022 fortzusetzen. Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb sollen die langen Winterabende während der restlichen Adventszeit, über die Weihnachtsfeiertage und „zwischen den Jahren“ Gelegenheit zur Besinnung und zur beschaulichen Gemütlichkeit bieten.
Abschließend -nach diesem Rückblick und dem kurzen Ausblick- wünsche ich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie allen Freunden und Gönnern unserer Gemeinde eine gesegnete Weihnacht, besinnliche Feiertage und eine erholsame Zeit über den Jahreswechsel, verbunden mit den besten Wünschen und von ganzem Herzen sehr viel Glück in 2022 und vor allem Gesundheit.
Für Ihren engagierten Einsatz in 2021 zum Wohle unserer Gemeinde danke ich Ihnen sehr herzlich und bitte Sie auch ganz persönlich um Ihre Unterstützung in dem vor uns liegenden Jahr.
Zur Einstimmung auf das vor uns liegende Jahr erinnere ich mich gerne der hoffnungsvollen Worte des Heinrich Hoffmann von Fallersleben, die ich Ihnen für 2022 noch mit auf den Weg geben will.
Das alte Jahr vergangen ist,
das neue Jahr beginnt.
Wir danken Gott zu dieser Frist.
Wohl uns, dass wir noch sind!
Wir sehn aufs alte Jahr zurück
und haben neuen Mut:
Ein neues Jahr, ein neues Glück.
Die Zeit ist immer gut.
Ein neues Jahr, ein neues Glück.
Wir ziehen froh hinein.
Und: Vorwärts, vorwärts, nie zurück!
soll unsre Losung sein.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Ihr
Jan Frey
Bürgermeister, der Gemeinderat sowie das gesamte Rathausteam
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