CoronaVO notverkündet
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
über aktuelle Entwicklungen möchten wir Sie informiere:
Neunte Änderungsverordnung zur 5. CoronaVO
Die Änderung der CoronaVO wurde beschlossen und notverkündet. Zusätzlich zur Öffnung der Friseurbetriebe treten folgende Änderungen zum 1. März 2021 in Kraft:
- § 1 b Abs. 1 Nr. 9: Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung ist wieder möglich. Theorieunterricht ist weiterhin nur online erlaubt.
- § 1 d Abs. 2 Nr. 11: Der Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen, einschließlich des notwendigen Zubehörs, in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau und Raiffeisenmärkten ist wieder möglich.
- § 3 Abs. 2 Nr. 8: Die Befreiung von der Maskenpflicht bei Gremiensitzungen und anderen Veranstaltungen gem. § 10 Abs. 4 gilt nicht für Besucher. Mit dieser Änderung ist das Land der Anregung des Gemeindetages nachgekommen.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund.
Ihre Gemeindeverwaltung