Öffentliche Bekanntmachung Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Vorderer Brand“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönbrunn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan / die Örtlichen Bauvorschriften „Vorderer Brand“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und den Entwürfen zugestimmt.

Nach der Durchführung einer frühzeigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Gemeinderatssitzung am 24.07.2026 eine Abwägung über die im Zuge des bisherigen Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen, die fortgeschriebenen Entwürfe des Bebauungsplanes / der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und in diesem Zusammenhang auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um Teilflächen des Flurstückes Nr. 7605 erweitert.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen des Flurstückes Nr. 7604 sowie eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 7605 auf der Gemarkung Schönbrunn. Dieser ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen:

 Vorderer Brand

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des Baugesetzbuches im Regelverfahren.

 

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung der Flächen des ehemaligen Tennisvereins zu einer gewerblich nutzbaren Fläche geschaffen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird, unter Berücksichtigung möglicher Immissionskonflikte und visueller Beeinträchtigungen, dem im Ortsteil Schönbrunn vorhandenen Bedarf Rechnung getragen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit wird gemäß des § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele, Zwecke und die Inhalte des Bebauungsplanes / der Örtlichen Bauvorschriften zu informieren und eine Stellungnahme hierzu abzugeben. An dieser Stelle wird der Hinweis gegeben, dass auch Kinder und Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit gelten.

 

Neben den Entwürfen der zeichnerischen und Schriftlichen Festsetzungen sowie der Örtlichen Bauvorschriften, liegen den Unterlagen eine Begrünung sowie der Bericht einer durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie ein Umweltbericht und Grünordnungsplan, einschließlich einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, bei.

 

Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch die nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Stellungnahmen – dieses sind:

 

§  Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 27.02.2026 

§  Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises, Schreiben vom 25.02.2026

§  Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz des Rhein-Neckar-Kreises, Schreiben vom 10.02.2026

§  Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, Schreiben vom 18.02.2026

§  Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, 
Schreiben vom 12.02.2026

§  NABU Eberbach – Schönbrunn, Schreiben vom 10.02.2026

 

Es liegen Informationen zum Artenschutz und zu möglichen Eingriffen in die einzelnen Schutzgüter vor, die in Folge der Planung zu erwarten sind.

 

Der Umweltbericht, einschließlich dem Grünordnungsplan und der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung,

behandeln thematisch die Schutzgüter „Landschaft“, „Boden“, „Wasser“, „Klima/Luft“, „Pflanzen und Tiere – biologische Vielfalt“ sowie „Mensch und Gesundheit“.

Er behandelt die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern, beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung der Bestandsbewertung, eine Benennung der nachteiligen Auswirkungen der Planung sowie eine Gegenüberstellung der sich ergebenden Eingriffe, unter Berücksichtigung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen.

Der Umweltbericht benennt Hinweise mit grünordnerischen und ökologischen Zielsetzungen und spricht Empfehlungen hinsichtlich zu formulierender Festsetzungen aus.

Ein Bestandteil des Umweltberichtes ist eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. In die Berechnung eingeflossen sind die auf der Erweiterungsfläche (Teile des Flurstückes Nr. 7605) vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen.

 

Die spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung hinterfragt möglicherweise entstehende Auswirkungen der Planung auf streng geschützte Brutvogelarten, Europäische Vogelarten, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien sowie holzbewohnende Käferarten. Ein Schwerpunkt der Untersuchungen waren der Umgang mit einer bestehenden Leitstruktur für Fledermäuse sowie die aus der Untersuchung abzuleitenden durchzuführenden „CEF-Maßnahmen“.

 

Die Entwürfe des Bebauungsplanes / der Örtlichen Bauvorschriften liegen in dem

 

Zeitraum vom 28.09.2026 – 30.10.2026

 

im Rathaus der Gemeinde 69436 Schönbrunn, Herdestraße 2, während der üblichen Öffnungszeiten

(Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 13:30 – 17:30 Uhr) öffentlich aus.

 

Zusätzlich sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter der Anschrift www.gemeinde-schoenbrunn.de im oben genannten Zeitraum abrufbar.

 

Im Verlauf der Auslegungsfrist können der Gemeinde Schönbrunn gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Anregungen unter der E-Mail-Anschrift () übermittelt werden.

Bei Bedarf können diese der Gemeinde auch in Schriftform übersandt oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes/der Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können. und dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc., zustimmen.

Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

 

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Bekanntmachung gebracht.

 

Schönbrunn, den 15.09.2026

 

Jan Frey

-Bürgermeister-