Bauleitplanung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn Planvorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Am Kr
Der Verbandsgemeinderat der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Eberbach-Schönbrunn hat in seiner Sitzung am 26.05.2025 den Planvorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Am Kreisel“ (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB) gefasst. In gleicher Sitzung wurde die frühzeitige öffentliche Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer Offenlage die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie eine Stellungnahme vorzubringen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der regulären öffentlichen Auslegung findet statt von
Montag, den 16.06.2025
bis einschließlich Montag, den 21.07.2025.
Die Unterlagen können bei der Stadt Eberbach, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach – Flur 3. OG -, während der üblichen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag von: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr am Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 – 18:00 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung sowie der Gemeindeverwaltung Schönbrunn, Bauamt, Herdestraße 2, 69436 Schönbrunn, während der üblichen Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und Mittwoch 13:30 Uhr - 17:30 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes auch auf der Homepage der Stadt Eberbach unter:
https://www.eberbach.de/wirtschaft-und-bau/bauen-planen-wohnen/bauleitplanung
sowie der Homepage der Gemeinde Schönbrunn unter:
https://www.gemeinde-schoenbrunn.de
zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Bekanntmachung finden Sie ebenso auf der Homepage.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen elektronisch (per E-Mail an: ), schriftlich oder mündlich, zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Am Kreisel“. Die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplans werden daher ebenfalls zur Einsicht bereitgestellt.
Hier geht es zu den Unterlagen:
Anlage 2 FNP Änderung im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Am Kreisel“ -Vorentwurf
Anlage 3 Planzeichnung Bebauungsplan "Am Kreisel"
Anlage 4 Textliche Festsetzungen "Am Kreisel"
Anlage 5 Begründung, Umweltbericht und EUA
Anlage 6 Vertiefte Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Datenschutz
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
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