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Wohnen, wo andere Urlaub machen! Vergabe der gemeindeeigenen Bauplätze im Neubaugebiet „Im Viertel III“, Ortsteil Haag

Die Gemeinde Schönbrunn idyllisch gelegen im sagenhaften "Kleinen Odenwald" inmitten des Naturparks Neckartal-Odenwald und des Geo-Naturparks Bergstraße-Odenwald verkauft 24 gemeindeeigene Bauplätze im Neubaugebiet „Im Viertel III“ im Ortsteil Haag. Der Kaufpreis liegt bei 230,00 € pro qm. 

 

Schöne großzügige Baugrundstücke mit einer Größe von 368 – 645 qm in Blicklage, ideal für Alle die einen sonnigen Garten möchten. Die Grundstücke liegen in einer familienfreundlichen Umgebung, ideal für Kinder, mit Platz zum Spielen und Entdecken.

 

Kinderbetreuung (Kindergarten mit Kleinkindbetreuung) sind fußläufig zu erreichen. Die Grundschule „Bildungswerkstatt“ befindet sich im Ortsteil Schönbrunn. Weiterführende Schulen befinden sich in Eberbach, Sinsheim, Mosbach, Neckargemünd und Heidelberg.

Genießen Sie die Ruhe und profitieren gleichzeitig von einer guten Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe.

 

Homeoffice – kein Problem! Alle Grundstücke verfügen über einen Glasfaseranschluss.

 

Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, Ihren Traum vom Eigenheim in einer wunderschönen Lage zu verwirklichen! Die Bauplätze mit herrlicher Aussichtslage an einem Südhang sind alle voll erschlossen. Der Ortsteil Haag ist zentral gelegen. Nach Heidelberg sind es ca. 30 km, nach Eberbach ca. 15 km, nach Mosbach ca. 22 km, nach Neckargemünd ca. 18 km und nach Sinsheim zum Autobahnanschluss an die A6 ca. 23 km. 

 

ÖPNV:

Bus: Linie 822 Eberbach-Haag-Eberbach und Linie 754 Heidelberg-Haag-Heidelberg.

Ruftaxilinie 8920 Eberbach-Schwanheim-Haag-Schönbrunn-Moosbrunn-Allemühl.

S-Bahn und Bahnanschlüsse in Eberbach, Aglasterhausen, Hirschhorn, Bammental Eschelbronn und Sinsheim. 

 

Vergabeverfahren

Die Bauplatzvergaberichtlinien, die Verkaufsbedingungen der Gemeinde Schönbrunn, die Bewerbungsunterlagen mit allen dazugehörigen Formularen, der Übersichtsplan der zum Verkauf stehenden Grundstücke, die Exposés für jedes einzelne Grundstück sowie die kompletten Bebauungsplanunterlagen incl. aller Gutachten sind unten verlinkt.

 

Es gelten die Bauplatzvergaberichtlinien und die Verkaufsbedingungen der Gemeinde Schönbrunn.

 

Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss auch Käufer bzw. Käuferin des Bauplatzes sein. Bei zwei oder mehr Bewerbern bzw. Bewerberinnen müssen alle Bewerber und Bewerberinnen Käufer bzw. Käuferin sein.

 

Jede Person darf - auch zusammen mit einer anderen Person – nur einen Antrag stellen und auch nur einen Bauplatz erwerben.

 

Alle erforderlichen Nachweise müssen bis zum 30.04.2025 vorgelegt werden. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen, können für die entsprechende Rubrik grundsätzlich keine Punkte berücksichtigt werden.

 

Die erforderlichen Nachweise müssen mit dem Bewerbungsbogen vorgelegt werden bzw. können innerhalb der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Als Stichtag zur Berechnung der Fristen gilt der 29.04.2025 (z. B. Wohndauer in der Gemeinde, Familienverhältnisse, etc.).

 

Ansprechpartnerinnen:

 

Frau Nicole Ernst

Bauamtsleiterin

Telefon: 06272 – 9300-23

E-Mail:

und 

Herr Manuel Lange

Telefon 06272-930021

E-Mail:

 

Alle weiteren Informationen, Antragsunterlagen usw. finden Sie hier: Informationen und Unterlagen

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Schönbrunn
Mi, 15. Januar 2025

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