Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Schönbrunn als Websitebetreiber ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes- Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung

 

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gemeinde-schoenbrunn.de/.

 

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 22.12.2021 veröffentlicht.

Diese Website wurde zuletzt am 21.02.2023 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

 

Gemeinde Schönbrunn

Herdestraße 2

69436 Schönbrunn

E-Mail:

Tel.: 06272 9300 0

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

 

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

 

Evaluationsmethode

wave.webaim.org

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

 

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3360

E-Mail:

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.02.2023 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.02.2023 überprüft.